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Tarifförderungen - Bundesweit

Förderung 2011:
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde mehrfach novelliert. Die derzeit geltende Rechtslage basiert auf dem Gesetz aus dem Jahr 2002, der großen Novelle 2006 sowie kleinen Novellen 2007 und Anfang 2008 (1. Novelle 2008). Die letzte große Novelle (2. Novelle 2008, Parlamentsbeschluss im Juli 2008) zum Ökostromgesetz wurde am 23. September 2009 im Nationalrat beschlossen.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.

Um die Förderung zu erhalten, müssen 100 % des gewonnenen Stroms in das Netz eingespeist werden.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 38 Cent/kWh;
über 20 kWpeak .............. 33 Cent/kWh.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 35 Cent/kWh;
über 20 kWp.................... 25 Cent/kWh.

Bezüglich dem Abbau der Warteliste, die mittlerweile bis 2023 reicht, kann noch nichts gesagt werden. Auch zum gesamten Fördervolumen, das für die Tarifförderung zur Verfügung steht, kann noch nichts gesagt werden.

 

Ökostromverordnung 2011

 

 

Bundesweite Investitionsförderung

Für netzgekoppelte Anlagen


Auch 2011 stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start erfolgt wieder gestaffelt nach Bundesländern ab 4.4.2011, 18 Uhr.

Wer kann einreichen?
Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner „Förderaktion Photovoltaik 2011“ erneut ausschließlich an private Haushalte.

Bis zu welcher Anlagengröße wird gefördert?
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wird allerdings nur bis zu einer Größe von 5 kWpeak.

Wie hoch ist der geförderte Betrag?
Die Förderung ist mit 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt, die Förderpauschale pro Kilowatt beträgt 1.100 Euro/kWpeak.
Höhere Fördersätze für „Gebäudeintegrierte Photovoltaik“ Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen – hier übernimmt die Technologie eine konkrete Gebäudefunktion z.B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz – werden mit 1.450 Euro/kWpeak gefördert.

Der Ablauf der Einreichung
Das Einreichverfahren 2011 ist wie im Vorjahr zweistufig gestaltet. Die Einreichtage sind nach Bundesländern gestaffelt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nach dem „first-come – first-served“ Prinzip. Das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen pro Bundesland gereiht und vergeben. Antragsteller haben bis zum jeweiligen Bundesländerstart Zeit, um ein verbindliches Angebot einzuholen, das eine der Einreichvoraussetzungen ist.

Beratungshotline
Die Kommunalkredit Public Consulting steht AntragstellerInnen unter der Wiener Telefonnummer 01/31631-730 zur Verfügung.

Einreichstart in den Bundesländern
Der Einreichstart in den Bundesländern erfolgt zu den nachfolgenden Zeiten:

Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg: 4.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr

Kärnten, Salzburg und Steiermark: 5.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4. 2011, 18:00 Uhr

Burgenland, Niederösterreich und Wien: 6.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr

Fertigstellungsfrist für die Anlage ist der 30.6.2012.

 

Online Förderantrag unter:

http://www.photovoltaik2011.at/

 

 

Bundesweite Investitionsförderung für Betriebe


Im Zuge der Förderaktion Mustersanierung, kommen erstmals auch Betriebe in den Genuss einer PV-Investitionsförderung des Klima- und Energifonds. Dabei werden PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp gefördert.

Voraussetzung ist jedoch eine thermische Sanierung, wie z.B. Dämmung, Fenstertausch, Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung oder Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs.
Mit der thermischen Sanierung müssen die Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf (das entspricht einer Unterschreitung der Anforderungen gemäß OIBRichtlinie um zumindest 55 %) für die jeweilige Gebäudekategorie unterschritten werden.

Förderungsbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten. Diese werden durch Abzug der, durch das Projekt erzielten Kosteneinsparungen und Erlöse in den ersten drei Betriebsjahren von den gesamten umweltrelevanten Investitionskosten ermittelt. Im Falle der Errichtung von Biomasse-Einzelanlagen oder
thermischen Solaranlagen werden die Kosten einer fossilen Vergleichsanlage gleicher Kapazität (Heizölkessel) berücksichtigt.

Die Förderung für das Gesamtprojekt (thermischenergetische Gebäudesanierung und Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz) ist mit insgesamt
600.000,– Euro begrenzt. Der Förderungssatz beträgt 45 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Klima- und Energiefonds. Informationen hier

Die Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Informationen dazur hier

Die Förderaktion läuft bis 15. November 2011.

Leitfaden Mustersanierung

 

 


Förderung von Inselanlagen


Was wird gefördert?
Anlagen zur Eigenversorgung mit Strom (Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, Elektrische Energiespeicher) in Insellagen ohne Möglichkeit zum Netzzutritt (z.B. Berghütten).

Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Vereine.

Fördersumme
Max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten; jeweils 5% Bonus für Anlagen in hochalpinen bzw. ökologisch sensiblen Gebieten und für gebäudeintegrierte PV-Anlagen.

Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.


Detaillierte Informationen darüber finden Sie hier.

 

 

 

[Quelle: http://www.pvaustria.at]

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